Karol Winkler
An der Wunn 59
97320 Mainstockheim
Deutschland
Telefon: +4915155655489
E-Mail: info@foxobot.de
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Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Sitz unseres Unternehmens oder Ihrem Wohnsitz. Eine Liste finden Sie z. B. unter: bfdi.bund.de – Aufsichtsbehörden
1.1 Der Vertrag über die Vermietung der Fotobox kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Vermieter in Form einer Auftragsbestätigung zustande.
1.2 Die Buchung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Eine verbindliche Buchung erfolgt jedoch erst mit der Bestätigung durch den Vermieter.
2.1 Der Vermieter stellt dem Mieter die Fotobox für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
2.2 Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung der Fotobox, des Zubehörs (wie Drucker und Requisiten) sowie den technischen Support während der Mietdauer. Der technische Support erfolgt vorrangig telefonisch. Bei schwerwiegenden technischen Problemen, die bis spätestens 24:00 Uhr am Veranstaltungstag auftreten, umfasst der technische Support auch eine erneute An- und Abfahrt zum Veranstaltungsort.
Weitere Leistungen sind nicht enthalten, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.1 Die Mietdauer wird im Vertrag festgelegt und beginnt mit der vereinbarten Lieferung der Fotobox.
3.2 Der Mietpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Zahlungen können per Banküberweisung oder andere im Vertrag vereinbarte Zahlungsmethoden erfolgen.
3.3 Der Mietpreis versteht sich inklusive aller anfallenden Steuern und Abgaben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4.1 Eine Stornierung der Buchung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung fallen folgende Gebühren an:
4.2 Eine Umbuchung ist nur nach Verfügbarkeit und mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.
5.1 Die Fotobox wird zum vereinbarten Zeitpunkt an die angegebene Adresse geliefert und aufgebaut.
5.2 Der Mieter sorgt dafür, dass am Aufstellungsort ausreichend Platz für die Fotobox vorhanden ist und der Zugang zum Aufstellungsort jederzeit problemlos möglich ist.
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox während der Mietdauer mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden.
6.2 Der Mieter trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Fotobox, insbesondere im Hinblick auf Vandalismus, Diebstahl und unsachgemäße Behandlung. Sollte die Fotobox beschädigt oder gestohlen werden, haftet der Mieter für alle anfallenden Reparatur- oder Ersatzkosten.
6.3 Der Mieter stellt sicher, dass die Stromversorgung der Fotobox zu keinem Zeitpunkt, auch nicht vorübergehend, unterbrochen wird. Für das Neustarten der Fotobox, inklusive An- und Abfahrt des Vermieters zum Veranstaltungsort, aufgrund einer Unterbrechung der Stromzufuhr, wird eine Pauschale in Höhe von 120 Euro berechnet.
7.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Fotobox oder durch eine missbräuchliche Handhabung entstehen.
7.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch eigenes Verschulden, unsachgemäße Handhabung oder durch Dritte verursacht werden.
7.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch vorsätzliches Öffnen der Fotobox oder durch das Umgehen der mechanischen Sicherungsmechanismen entstehen.
8.1 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass während der Nutzung der Fotobox Fotos und Daten gemäß den Datenschutzrichtlinien des Vermieters verarbeitet werden.
8.2 Der Mieter verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle Personen, die die Fotobox nutzen, über die Verwendung der Fotos informiert sind und ihre Zustimmung zur Verarbeitung der Daten gegeben haben.
8.3 Sofern ein Direktupload der Fotos in die Cloud vereinbart wurde, gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Cloudanbieters.
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung zur Abänderung dieser Schriftformklausel.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.